Das Walserrecht in Vallorcine
Das spezifische Walserrecht wurde in der urkundlichen Mitteilung „Charte d´Albergement“ am 14. Mai 1264 schriftlich niedergelegt. In Vallorcine genossen die Siedler den gleichen Status wie in den anderen Walsersiedlungen. Sie waren zwar Lehnsmänner vom Prior von Chamonix, aber auf keinen Fall Leibeigene, sondern unabhängige Menschen, die vom Frondienst und anderen Dienstbarkeiten befreit waren. Ihre Abhängigkeit von den Benediktinern beschränkte sich auf Grund und Jagd. Dafür lieferten sie dem Prior am Tag des heiligen Michael acht Heller, an Allerheiligen vier Pfund sowie die linke Schulter aller getöteten Bären. Diese Urkunde liegt in den Archiven von Annecy.