Die Grafschaft Wallis
Im Jahre 999 schenkte Rudolf III. Bischof Hugo von Sitten und seinen Nachfolgern die Grafschaft über das Wallis. Von nun an übte das geistliche Oberhaupt auch die höchste weltliche Gewalt aus.
Rudolf III. von Hochburgund hatte keine Erben hinterlassen und sein Land kurz vor seinem Tode im Jahr 1032 dem Kaiser geschenkt. So war das Wallis ein Teil des Deutschen Reiches, der Bischof ein Reichsfürst geworden. Fortan unterstand er direkt dem Kaiser. Nur der Kaiser hatte das Recht, ihn in sein weltliches Amt einzusetzen und mit Regalien zu belehnen.
Zwei Jahrhunderte später gelang es dem Graf von Savoyen, sich zwischen den Kaiser und den Bischof einzuschalten. Er durfte den Bischof mit den Regalien belehnen (vor 1224). Da der Graf und der Bischof einander außerdem gewisse Besitzungen überließen, kam es zu einer gegenseitigen Belehnung.
Graf Peter II. wollte die ständigen Streitigkeiten zwischen seinen Leuten und den Untertanen des Bischofs beenden. Darum besetzte er die bischöflichen Besitzungen Martinach und Ardon/Chamoson und zwang Heinrich von Raron im Jahr 1260 einen Tauschvertrag auf. Der Bischof verzichtete auf seine Ländereien unterhalb der Morge. Der Graf trat ihm dafür seine Besitzungen im oberen Landesteil ab. So entstand eine klare Grenze. Doch acht Jahre später hob Peters Nachfolger den Vertrag wieder auf.
Quellen: Walliser Geschichte, Bd. 1+2, Arthur Fibicher, Wikipedia