Zollanschlußvertrag Kleinwalsertal
Walser Ereignis
1890-12-02 00:00:00.00
der genaue Tag
Am 2. Dezember 1890 wurde der Staatsvertrag zwischen Deutschland und Österreich abgeschlossen, durch den das Kleinwalsertal dem deutschen Zollgebiet einverleibt wurde.
Dieser Vertrag entstand, nachdem das Kleinwalsertal wegen seiner Abgeschiedenheit zum Mutterland Österreich und vor allem wegen den harten Zollbestimmungen, die Bismarck wegen einer Wirtschaftskrise in Deutschland einführte, in arge wirtschaftliche Not geriet. Nach jahrelangen Verhandlungen mit Österreich und Bayern konnte dann am 2. Dezember 1890 der Staatsvertrag unterzeichnet werden. Am 1. Mai 1891 wurde dann offiziell an der Walserschanz die Zollschranke geöffnet und das Zollamt wurde nach Mittelberg-Bödmen verlegt.
Die Hauptaussagen des Zollanschlußvertrages lauten:
Artikel 1:
Die zu Vorarlberg gehörige Gemeinde Mittelberg wird, unbeschadet der
landesherrlichen Hoheitsrechte Seiner kaiserlichen und königlichen Majestät,
dem Zollsystem des Deutschen Reichs, wie dasselbe gegenwärtig besteht
oder sich in Zukunft gestalten möchte, angeschlossen.
Die Zollgrenzen an dem anzuschließenden Gebietstheil soll durch beiderseitige Commisarien festgestellt werden.
Artikel 6:
Sollten im deutschen Zollgebiet, beziehungsweise im Königreich Bayern neue
Verbrauchssteuern zur Einführung gelangen, so werden die betreffenden
Bestimmungen auch in dem angeschlossenen Gebiehtstheil in Kraft
gesetzt
werden.
Artikel 8:
[...] Die Abgaben sind in deutscher Währung zu entrichten. Die Betreibung
derselben im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt auf Ersuchen durch die
österreichischen Behörden.
Artikel 10:
Die Bestimmungen, welche für Angehörige des Deutschen Reichs bei dem Verkehre
der Handlungsreisenden und bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen, sowie beim
Besuche der Märkte und Messen im Inlande
gelten,
sollen auch auf den anzuschließenden Gebietstheil und seine Bewohner Anwendung
finden.
Hinsichtlich des Verkehrs mit den einzelnen Theilen des deutschen Zollgebietes wird der anzuschließende Gebietstheil dem bayerischen Gebiet gleichgestellt.
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