Die Einwanderung der Alemannen ins Oberwallis
18.10.2006
Die Besiedlung des Oberwallis - Das Oberwallis besteht aus dem heutigen Deutsch sprechenden Teil des Wallis und erstreckt sich von der Furka bis zur Raspille (Sierre). Ursprünglich war es durch die Kelten besiedelt (Uberer, Seduner, Veragerer und Natuaten) wo bei sich im heutigen deutschen Teil die Uberer befanden.
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Walserrecht
18.10.2006
Es war eine Streitfrage, ob die gesonderte Rechtsstellung der Walser unter den anderen Alpenvölkern Erbgut aus dem Wallis oder erst nachträglich erworbenes Kolonistenrecht war. Wiederholt heißt es in Schirm- und Erblehensbriefen: "sicut est illorum consuetudo". Doch Zinsli und Ilg kommen auf Grund der Untersuchungen Livers zum Schluss, dass Walserrecht Kolonistenrecht war.
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Die Grafschaft Wallis
12.10.2006
Im Jahre 888 gründete Rudolf I. das Königtum Hochburgund, zu dem auch die Grafschaft Wallis gehörte. Der letzte Herrscher von Hochburgund, Rudolf III., hatte gegen seinen machthungrigen Adel einen schweren Stand. Deshalb versuchte er, seine wankende Herrschaft zu festigen, indem er Bischöfe zu weltlichen Fürsten erhob, denn die Geistlichen waren nicht so machtgierig wie die Adeligen, da sie ihr Amt nicht vererben und deshalb auch keine Familienherrschaft begründen konnten.
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Der Adel im Wallis
12.10.2006
Viele Adelige waren Grundherren und hatten deshalb die "niedere Gerichtsbarkeit" inne. Fast alle Edelleute versahen im Dienste des Grafen von Savoyen und/oder des Bischofs von Sitten eines oder mehrere Lehensämter. Die Güter, die sie zu "Lehen" trugen, betrachteten sie aber als ihr persönliches Eigentum. Sie nannten sich Freiherren und erkannten keinen andern Herrn über sich als den Kaiser und übten auf ihren Besitzungen auch die "hohe Gerichtsbarkeit" aus. Deshalb bildete die Macht des Adels für die weltliche Herrschaft des Bischofs eine ernste Gefahr.
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Walser Recht im Berner Oberland
07.10.2006
An das Recht der «freien Walser» im Osten erinnert der Erblehensbrief der Walser auf Planalp über Brienz vom August 1306, der den Walsern die Freizügigkeit zugesteht. FRB IV/S. 269/Nr. 238 = Fontes Rerum Bernensium; Hans Kreis, Die Walser, S. 63; Paul Zinsli, Walser Volkstum, S. 301.
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