Urkundliche Mitteilung „Charte d’Albergement“
Urkundliche Beglaubigung der Walser Besiedlung im Vallorcine.
Urkundliche Mitteilung von 1264
„Bruder Richard, Prior des Priorats von Campusmunitus (Chamonix) der Diözese Genf lässt uns alle, die diesen Text lesen, wissen, dass er uns, den Teutonen des Vallis Ursina (Bärental) und unseren Nachfolgern, nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Zwang die Hälfte des oben genannten Vallis Ursina (Bärental) gegeben und zugestanden hat.
Dieses Tal ist auf einer Seite durch den Bach Barberina (Barberine) begrenzt, auf einer durch den Berg Salansus (Salenton) und auf einer anderen von der Quelle des so genannten Schwarzen Wassers bis zu der Grenze, die das Territorium Martigniacus (Martigny) von demjenigen der Kirche von Campusmunitus (Chamonix) trennt.
Ebenso geben wir bekannt, dass diese Männer, welche Teutonen genannt werden, und ihre Nachfolger, die dieses Recht erben werden, Lehnsmänner des oben genannten Priorats von Chamonix sind und jährlich am Tag des heiligen Michael acht Denar und an Allerheiligen vier Pfund an den jeweiligen Prior von Chamonix zahlen.
Falls einer dieser oben genannten Männer umziehen will, darf er alle seine Güter und Möbel mit sich nehmen. Auch darf er seine Grundstücke frei verkaufen, allerdings nur an Lehnsmänner des Priorats von Campusminutus (Chamonix), um dessen Rechte zu sichern.
Andererseits dürfen sie im Frieden und frei von Umtrieben leben, frei von Visiten und Frondiensten und in Ehrfurcht der anderen Bräuche, Rechte und Sitten der Kirche oder des Priorats von Chamonix. Sie müssen dem Prior des genannten Ortes gehorchen und sind angehalten, dem besagten Priorat auf alle Punkte in Beachtung der Eigentums- und Lehnsherrschaftsrechte so zu antworten, wie es bei den anderen Menschen aus Chamonix üblich ist.
In Treue gegenüber dem Prior von Chamonix bringen wir unser Siegel und setzen ihn auf die gegenwärtige Seite.
Diese Urkunde wurde in den zweiten Iden des Mai (dem 14.) im Jahre 1264 im Kloster von Chamonix unterzeichnet.“